ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


STUDIO SASKEN 
Aleksandra Gustin e.U.
Märzstrasse 33/8, A-1150 Wien
www.studiosasken.com hello@studiosasken.com


1. Geltung, Vertragsabschluss

STUDIO SASKEN erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie finden bloß auf Beziehungen zu unternehmerischen Auftraggebern Anwendung (B2B). Entgegenstehende ABG’s des Auftraggebers werden ausgeschlossen.

2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung von STUDIO SASKEN. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch STUDIO SASKEN.

2.2 Alle Leistungen von STUDIO SASKEN (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Auftraggeber zu überprüfen und von ihm binnen angemessener, zwei Wochen nicht überschreitender Frist ab Eingang beim Auftraggeber freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Auftraggebers gelten sie als vom Auftraggeber genehmigt.

2.3 Der Auftraggeber wird STUDIO SASKEN zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie über alle Umstände informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von STUDIO SASKEN wiederholt werden müssen.

2.4 Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. STUDIO SASKEN haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Auftraggeber – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird STUDIO SASKEN wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber STUDIO SASKEN schadlos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten der rechtlichen Vertretung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, STUDIO SASKEN bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Auftraggeber stellt STUDIO SASKEN hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

3. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

3.1 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers. Der Auftraggeber erteilt STUDIO SASKEN hiemit Vollmacht zu seiner Vertretung im Zusammenhang mit der Beauftragung von Fremdleistungen.

3.2 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Auftraggeber einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.

4. Termine

4.1 Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von STUDIO SASKEN schriftlich zu bestätigen.

4.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung von STUDIO SASKEN aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und die Fristen verlängern sich entsprechend.

4.3 Befindet sich STUDIO SASKEN in Verzug, so kann der Auftraggeber erst nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen Nichterfüllung oder Verzug sind bei bloß leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

5. Vorzeitige Auflösung

5.1 STUDIO SASKEN ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Auftraggeber fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;
c) Bedenken hinsichtlich der Bonität des Auftraggebers bestehen.

5.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn STUDIO SASKEN fortgesetzt gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt und sie trotz schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen, höchstens 14-tägigen Frist abstellt.

6. Honorar

6.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von STUDIO SASKEN für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. studio.saske ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 2000, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist STUDIO SASKEN berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

6.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

6.3 Alle Leistungen von STUDIO SASKEN, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle STUDIO SASKEN erwachsenden Barauslagen sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

6.4 Wenn der Auftraggeber in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung von STUDIO SASKEN – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er STUDIO SASKEN die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von STUDIO SASKEN begründet ist, hat der Auftraggeber STUDIO SASKEN darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist STUDIO SASKEN bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der STUDIO SASKEN, schadlos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts nach diesem Absatz erwirbt der Auftraggeber an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich STUDIO SASKEN zurückzustellen.

7. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

7.1 Die von STUDIO SASKEN gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von STUDIO SASKEN.

7.2 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

7.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers kann STUDIO SASKEN sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Auftraggeber abgeschlossener Verträge erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

7.4 Darüber hinaus ist STUDIO SASKEN nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen.

7.5 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von STUDIO SASKEN aufzurechnen.

8. Eigentumsrecht und Urheberrecht

8.1 Alle Leistungen von STUDIO SASKEN, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, elektronische Daten), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von STUDIO SASKEN und können von STUDIO SASKEN jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck und für die vereinbarte Dauer. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Auftraggeber die Leistungen von STUDIO SASKEN jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von STUDIO SASKEN setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von STUDIO SASKEN dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Auftraggeber bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von STUDIO SASKEN so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

8.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von STUDIO SASKEN, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Auftraggeber oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von STUDIO SASKEN und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

8.3 Für die Nutzung von Leistungen von STUDIO SASKEN, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von STUDIO SASKEN erforderlich. Dafür steht STUDIO SASKEN und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

8.4 Für die Nutzung von Leistungen von STUDIO SASKEN bzw. von Werbemitteln, für die STUDIO SASKEN konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung von STUDIO SASKEN notwendig.

8.5 Der Auftraggeber haftet STUDIO SASKEN für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars. Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche bleiben davon unberührt.

9. Kennzeichnung

9.1 STUDIO SASKEN ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf STUDIO SASKEN und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

9.2 STUDIO SASKEN ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Auftraggebers dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Auftraggeber bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

10. Gewährleistung

10.1 Der Auftraggeber hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch STUDIO SASKEN, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

10.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber, die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

10.3 Es obliegt dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. STUDIO SASKEN ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. STUDIO SASKEN haftet daher nicht für leichte Fahrlässigkeit.

10.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber STUDIO SASKEN gemäß § 933b Abs 1 AGBG erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.

11. Haftung und Produkthaftung

11.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von STUDIO SASKEN und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden des Auftraggebers aus welchem Grund auch immer ausgeschlossen.

11.2 Jegliche Haftung von STUDIO SASKEN für Ansprüche, die auf Grund der von STUDIO SASKEN erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Auftraggeber erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn STUDIO SASKEN ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet STUDIO SASKEN nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Auftraggebers oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Auftraggeber hat STUDIO SASKEN diesbezüglich schadlos zu halten.

11.3 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von STUDIO SASKEN.

11.4 Schadenersatzansprüche – aus welchem Titel immer – sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

12. Datenschutz

Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Auftraggebers, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, UID- Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Auftraggebers sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Auftraggeber bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

13. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen STUDIO SASKEN und dem Auftraggeber unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1 Erfüllungsort ist der Sitz von STUDIO SASKEN. Bei Versand geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald STUDIO SASKEN die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

14.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen STUDIO SASKEN und dem Auftraggeber ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von STUDIO SASKEN sachlich zuständige Gericht vereinbart.








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